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   BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96   

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BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96 (https://dejure.org/1997,4899)
BSG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 7 RAr 12/96 (https://dejure.org/1997,4899)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 (https://dejure.org/1997,4899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme - Objektive und subjektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen - Rechtsfolgen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Diesem Erfordernis ist grundsätzlich nicht genügt, wenn es gestaltender Entscheidungen (Abbruch der Maßnahme) bedarf, um einem Arbeitsangebot Folge zu leisten (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46 mwN; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, unveröffentlicht; vgl auch BSGE 71, 17, 21 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8).

    Daran hat der 11. Senat gerade im Hinblick auf die Ausnahmeregelungen des § 103 Abs. 4 AFG und des - hier noch nicht anzuwendenden - § 103b AFG festgehalten (BSG, Urteil vom 24. April 1997, aaO).

    Diese Rechtslage schließt zwar eine Verfügbarkeit oder wenigstens Teilverfügbarkeit dann nicht aus, wenn der Kläger neben der Teilnahme an der Maßnahme unter Berücksichtigung von Wegezeiten und ggf Zeiten zur Vor- und Nachbereitung eine noch mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts ausüben kann (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46 mwN; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, unveröffentlicht); es muß aber eine entsprechende Arbeitsbereitschaft - § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst a AFG - bestehen (vgl BSG, Urteil vom 24. April 1997, aaO).

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Im Recht der Arbeitslosenversicherung gilt nämlich der Grundsatz, daß die sachgerechte Vermittlung in Arbeit Vorrang vor der Gewährung von Leistungen hat (§ 5 AFG; vgl: BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Alg kann dem Kläger - entgegen seiner Ansicht - auch nicht über den sog sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (vgl zu diesem Rechtsinstitut nur: BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 mwN) gewährt werden.
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Diesem Erfordernis ist grundsätzlich nicht genügt, wenn es gestaltender Entscheidungen (Abbruch der Maßnahme) bedarf, um einem Arbeitsangebot Folge zu leisten (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46 mwN; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, unveröffentlicht; vgl auch BSGE 71, 17, 21 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Denn mit Hilfe des Herstellungsanspruchs läßt sich ein Fehlverhalten des Leistungsträgers nur insoweit berichtigen, als die Korrektur mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang steht (BSGE 76, 84, 91 [BSG 30.03.1995 - 7 RAr 22/94] mwN = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Im Recht der Arbeitslosenversicherung gilt nämlich der Grundsatz, daß die sachgerechte Vermittlung in Arbeit Vorrang vor der Gewährung von Leistungen hat (§ 5 AFG; vgl: BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Die Ersetzung der fehlenden Verfügbarkeit hat der Senat indes abgelehnt (BSGE 58, 104, 109 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Diese Regelung korrespondierte nämlich mit dem bis 31. Dezember 1992 geltenden § 41a AFG und setzte nach der Rechtsprechung des BSG voraus, daß die Maßnahme von der Beklagten tatsächlich gefördert wurde (BSG SozR 4100 § 101 Nr. 7).
  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96

    Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von §

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Eine analoge Anwendung des § 103 Abs. 4 AFG ist vorliegend ausgeschlossen (vgl hierzu das Senatsurteil vom selben Tag - 7 RAr 106/96 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
    Die Ersetzung der fehlenden Verfügbarkeit hat der Senat indes abgelehnt (BSGE 58, 104, 109 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Die Überprüfung der Eigenbemühungen löst sich damit - nicht zuletzt im Interesse des mündigen Arbeitslosen an einer möglichst wenig fremdbestimmten eigenen Beschäftigungssuche - von der zu den sonstigen Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit von der Rechtsprechung geforderten täglichen, aktuellen Betrachtungsweise (vgl dazu nur BSG, Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 - mwN) und wird zur Kontrolle in Zeitintervallen.
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 8/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit -

    Im Rahmen der nachzuholenden Tatsachenfeststellungen wird noch zu prüfen sein, in welchem zeitlichen Umfang der Kläger während des Meisterlehrgangs neben den Unterrichtszeiten durch Fahrzeiten sowie die Vor- und Nachbereitung der Bildungsmaßnahme in Anspruch genommen war und ob überhaupt - in nennenswertem Umfang - Arbeitsplätze entsprechender Art für die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung auf dem Arbeitsmarkt vorhanden waren (vgl BSG vom 17.7.1997 - 7 RAr 12/96 - juris RdNr 16 zur Teilverfügbarkeit während eines Vorbereitungskurses für die Meisterprüfung in Vollzeit) .
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG war der Kläger während der gesamten Dauer der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme weder objektiv noch subjektiv verfügbar (zur Verfügbarkeit während der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen s auch BSG vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 und vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96).
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